CDT (Carbohydratdefizientes Transferrin) und ETG (Ethylglucuronid)
CDT dient dem Nachweis von chronischem Alkoholkonsum und kann mittels Blutabnahme bestimmt werden. Je nach Anforderung kann die Bestimmung eines oder mehrerer Leberwerte (GOT, GPT, GGT, CHE) und des mittleren erythrozytären Volumens (MCV) verlangt sein. Diese Werte können einen weiteren zusätzlichen Hinweis auf chronischen Alkoholkonsum liefern.
ETG dient dem Nachweis von kürzlich erfolgtem Alkoholkonsum und wird aus Harn bestimmt. Deswegen ist eine Harnabgabe unter Aufsicht notwendig. Bitte beachten Sie die weiter unten angeführten Hinweise bezüglich Flüssigkeitszufuhr.
Soll der Befund zur Vorlage bei der Behörde dienen, benötigen wir von Ihnen einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis.
Die Kosten für die Untersuchung sind selbst zu tragen.
Drogennachweis im Harn
Der Substanznachweis mittels immunologischen Verfahren liefert nur ein vorläufiges Ergebnis. Positive Befunde sollten mit Hilfe von spezifischen Verfahren (Gaschromatografie oder Massenspektrometrie) bestätigt werden.
Damit Ihr Harnbefund von der Behörde akzeptiert wird, lesen Sie sich bitte die nachfolgenden Hinweise durch. Falls Sie damit nicht einverstanden sind, besteht die Möglichkeit den Harn als reine Privatleistung abzugeben. Dies wird jedoch am Befund vermerkt, aber somit ist dieser für behördliche Zwecke nicht mehr geeignet.
Bitte beachten Sie:
Die Kosten für die Untersuchung sind selbst zu tragen.