CDT (Carbohydratdefizientes Transferrin) und ETG (Ethylglucuronid)

CDT dient dem Nachweis von chronischem Alkoholkonsum und kann mittels Blutabnahme bestimmt werden. Je nach Anforderung kann die Bestimmung eines oder mehrerer Leberwerte (GOT, GPT, GGT, CHE) und des mittleren erythrozytären Volumens (MCV) verlangt sein. Diese Werte können einen weiteren zusätzlichen Hinweis auf chronischen Alkoholkonsum liefern.

ETG dient dem Nachweis von kürzlich erfolgtem Alkoholkonsum und wird aus Harn bestimmt. Deswegen ist eine Harnabgabe unter Aufsicht notwendig. Bitte beachten Sie die weiter unten angeführten Hinweise bezüglich Flüssigkeitszufuhr.

Soll der Befund zur Vorlage bei der Behörde dienen, benötigen wir von Ihnen einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis.

Die Kosten für die Untersuchung sind selbst zu tragen.

Drogennachweis im Harn

Der Substanznachweis mittels immunologischen Verfahren liefert nur ein vorläufiges Ergebnis. Positive Befunde sollten mit Hilfe von spezifischen Verfahren (Gaschromatografie oder Massenspektrometrie) bestätigt werden.
Damit Ihr Harnbefund von der Behörde akzeptiert wird, lesen Sie sich bitte die nachfolgenden Hinweise durch. Falls Sie damit nicht einverstanden sind, besteht die Möglichkeit den Harn als reine Privatleistung abzugeben. Dies wird jedoch am Befund vermerkt, aber somit ist dieser für behördliche Zwecke nicht mehr geeignet.

Bitte beachten Sie:

  • Wir benötigen von Ihnen einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis.

  • Der Harn muss ausreichend konzentriert sein. Vermeiden Sie vor der Harnabgabe viel zu trinken. Am besten ist es die Harnabgabe am Morgen zu machen, ohne vorher etwas getrunken zu haben. Sollten Sie sich nicht sicher sein, besteht vorab die Möglichkeit das Harnkreatinin (dient zum Abschätzen der Harnkonzentration) bestimmen zu lassen.

  • Soll der Harn auf Opiate untersucht werden, vermeiden Sie einige Tage vorher den Verzehr von Mohn. (Also weder Mohnkuchen, Mohnstrudel, Mohnflesserl oder andere Speisen mit Mohn essen!)

  • Die Harnabgabe muss unter Aufsicht, das bedeutet im Beisein einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters, erfolgen.

Die Kosten für die Untersuchung sind selbst zu tragen.